Der Betrieb von Verteilnetze ist gerade für die dezentrale Einspeisung von Strom von entscheidender Bedeutung. Durch die Vergabe von Konzessionen hat die Kommunalpolitik auf die Ausgestaltung des Betriebes Einfluss. Gezahlt wird durch den Stromkunden mit seinen Netzentgelten. KonzessionsabgabeMan nennt sie auch die zweite Stromsteuer, die Konzessionsabgabenverordnung regelt, dass von jeder Kilo-Wattstunde, die an einem Letztverbraucher geliefert wird eine Abgabe an die Stadt/Gemeinde zu entrichten ist. Zwischen 1,32 und 2,39 Euro-Cent beträgt die Konzessionsabgabe – und somit bei einem Preis von 25 Cent je kWh ca. 5% bis 9% der gesamten Strombezugskosten. Den Betrag erhalten die Kommunen vom Verteilnetzbetreiber (Konzessionsinhaber), der wiederum die Kosten an den Stromlieferanten weiter berechnet. Zum Schluss landet der Posten auf der Stromrechnung ausgewiesen als Konzessionsabgabe. Großkunden mit einer Jahresabnahme von mehr als 30.000 kWh können sich über eine verminderte Konzessionsabgabe von 0,11 Cent freuen.BeteiligungDie Bürger am Netzausbau zu beteiligen, war eine der Ideen, die der Minister für Reaktorsicherheit Peter Altmaier im vergangenen Jahr häufiger in die Kameralinsen der wartenden Boulevard-Reporter kommuniziert hat (s.h. auch FAZ). Ab Juni 2013 haben die Bürger in einer fest vorgegebenen Entfernung zur geplanten Westküstenleitung die Möglichkeit eine Bürgeranleihe zu erwerben. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Freilandleitung, die vor allem den Strom aus Offshore Wind aufnehmen und auf das Binnenland verteilen soll. Emittent des Wertpapiers ist die Tennet TSO (weitere Beiträge zur Tennet TSO), einer der vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland. Aufgabe der Übetragungsnetzbetreiber ist die Netzstabilität auf dem gesamten Bundesgebiet sicherzustellen und die elektrische Energie der Verteilnetzbetreiber entsprechend dem Bedarf zu verteilen. Bei genauerem Hinsehen ergeben sich allerdings ein paar Fragen…